UNIVERSUM-Akademie

Private Berufsbildungs-Akademie Leipzig GmbH

Standorte der Niederlassungen Leipzig-Erfurt-Gera

Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (ehemals WeGebAU)

WER wird gefördert?

1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Ohne Berufsabschluss oder
  • Mit Berufsabschluss, wenn sie seit mind. 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können

2. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie

  • das 45. Lebensjahr vollendet haben und
  • in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn

  • der Erwerb des Berufsabschlusses mind. 4 Jahre zurückliegt und
  • sie in den letzten 4 Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

Hinweis: Eine finanzielle Unterstützung ist auch bei Neueinstellungen möglich, falls Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum förderfähigen Personenkreis gehören.


WAS wird gefördert?

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die

  • zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder
  • zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder
  • mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen

WO ?

Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen

  • außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und
  • über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Es müssen dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

Es werden 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung angeboten:

1. die Förderung bzw. Erstattung der Weiterbildungskosten

  • Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
    Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Fortbildung zugelassen sind.

2. Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss für Geringqualifizierte
Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus

  • einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und
  • eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können.Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %.

Informationen unter:
Tel. 01801 66 44 66 Bundesagentur für Arbeit