Standorte der Niederlassungen Leipzig-Erfurt-Gera
WER wird gefördert?
1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie
3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn
Hinweis: Eine finanzielle Unterstützung ist auch bei Neueinstellungen möglich, falls Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum förderfähigen Personenkreis gehören.
WAS wird gefördert?
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die
WO ?
Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen
Es müssen dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Es werden 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung angeboten:
1. die Förderung bzw. Erstattung der Weiterbildungskosten
2. Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss für Geringqualifizierte
Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus
Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können.Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %.
Informationen unter:
Tel. 01801 66 44 66 Bundesagentur für Arbeit