Europäischer Sozialfonds als „Betriebliche Einzelförderung“ über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Der Antragsteller für angestellte Personen muss ein Unternehmen mit Hauptsitz im Freistaat Sachsen sein.
Die Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu 80 % der Lehrgangskosten möglich.
Die Förderung kann auch für staatlich anerkannte Weiterbildungen nach dem „Sächsischen Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen“ (SächsGfbWBG) (www.gesunde-sachsen.de) gewährt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beantragung bei SAB mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn.
Förderung mehrerer Arbeitnehmer in einem Kursus ist möglich.
Relativ unkomplizierte Antragstellung
Vorlage von 3 Bildungsangeboten von Bildungsträgern (regional und überregional) bei der SAB