Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit /Medizinproduktebeauftragte/r Ausbildung

Weiterbildung

Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestellen, die als zentrale Kontakt- und Koordinationsperson nach innen und außen Aufgaben für den Betreiber gegenüber Behörden, Herstellern und Vertreibern wahrnehmen soll (§ 6 MPBetreibV). Das können Maßnahmen in Zusammenhang mit Risikomeldungen und korrektiven Schritten sein. Die Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Die Nichtbestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Seminarinhalte:– Medizinprodukte: Begriffsbestimmung und Einteilung
– Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nach §6 MPBetreibV)
– Medizinproduktebuch, – Bestandsverzeichnis
– Voraussetzungen der erstmaligen Inbetriebnahme von Medizinprodukten
– Organisation, Durchführung und Dokumentation der Einweisung in Medizinprodukte
– Umsetzung der Prüf- und Wartungsfristen
– Offenlegung von schädigendem und falschem Umgang mit Medizinprodukten im täglichen Pflegealltag und einer diesbezüglichen Korrektur
– Benutzer- und Betreiberpflichten
Zielgruppe:– stationäre Pflegeeinrichtungen
– ambulante Pflegedienste
Abschluss:Zertifikat der Privaten Berufsbildungs-Akademie UNIVERSUM
Referent:Sven Linke (Pflege- und Gesundheitswissenschaftler, M.A.)
Termin:Freitag, 26. Juni 2026 von 08:30 bis 14:00 Uhr
Kosten:210,00 € (USt.frei)
Ort:Universum „Im Angerhof“,
Angerstraße 42 E, 04177 Leipzig
Anmeldung:Internet-ANMELDEFORMULAR

oder schriftliche Anmeldung bitte an die

UNIVERSUM Private Berufsbildungs-Akademie GmbH
Angerstraße 42 E
04177 Leipzig

Tel: 0341 – 422 97 54
Fax: 0341 – 422 97 57
Teilnehmer:Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei weniger als 10 angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Ihnen einen Ausweichtermin und -ort vorzuschlagen bzw. das Seminar bis 7 Tage vor Beginn abzusagen.
Fälligkeit:Die Seminargebühren sind bei Seminarbeginn fällig.

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