Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit /Medizinproduktebeauftragte/r Ausbildung
Weiterbildung
Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestellen, die als zentrale Kontakt- und Koordinationsperson nach innen und außen Aufgaben für den Betreiber gegenüber Behörden, Herstellern und Vertreibern wahrnehmen soll (§ 6 MPBetreibV). Das können Maßnahmen in Zusammenhang mit Risikomeldungen und korrektiven Schritten sein. Die Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Die Nichtbestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
| Seminarinhalte: | – Medizinprodukte: Begriffsbestimmung und Einteilung – Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nach §6 MPBetreibV) – Medizinproduktebuch, – Bestandsverzeichnis – Voraussetzungen der erstmaligen Inbetriebnahme von Medizinprodukten – Organisation, Durchführung und Dokumentation der Einweisung in Medizinprodukte – Umsetzung der Prüf- und Wartungsfristen – Offenlegung von schädigendem und falschem Umgang mit Medizinprodukten im täglichen Pflegealltag und einer diesbezüglichen Korrektur – Benutzer- und Betreiberpflichten |
| Zielgruppe: | – stationäre Pflegeeinrichtungen – ambulante Pflegedienste |
| Abschluss: | Zertifikat der Privaten Berufsbildungs-Akademie UNIVERSUM |
| Referent: | Sven Linke (Pflege- und Gesundheitswissenschaftler, M.A.) |
| Termin: | Freitag, 26. Juni 2026 von 08:30 bis 14:00 Uhr |
| Kosten: | 210,00 € (USt.frei) |
| Ort: | Universum „Im Angerhof“, Angerstraße 42 E, 04177 Leipzig |
| Anmeldung: | Internet-ANMELDEFORMULAR oder schriftliche Anmeldung bitte an die UNIVERSUM Private Berufsbildungs-Akademie GmbH Angerstraße 42 E 04177 Leipzig Tel: 0341 – 422 97 54 Fax: 0341 – 422 97 57 |
| Teilnehmer: | Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei weniger als 10 angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Ihnen einen Ausweichtermin und -ort vorzuschlagen bzw. das Seminar bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. |
| Fälligkeit: | Die Seminargebühren sind bei Seminarbeginn fällig. |