Standorte der Niederlassungen Leipzig-Erfurt-Gera
Seit dem 01.01.2017 gibt es für Gesundheitseinrichtungen neue Maßgaben als Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestellen, die als zentrale Kontakt- und Koordinationsperson nach innen und außen Aufgaben für den Betreiber gegenüber Behörden, Herstellern und Vertreibern wahrnehmen soll (§ 6 MPBetreibV). Das können Maßnahmen in Zusammenhang mit Risikomeldungen und korrektiven Schritten sein. Die Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Wenn nicht, dann drohen Bußgelder bis zu 25.000,00 Euro.
Seminarinhalte: | - Medizinprodukte: Begriffsbestimmung und Einteilung - Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nach §6 MPBetreibV) - Medizinproduktebuch, - Bestandsverzeichnis - Voraussetzungen der erstmaligen Inbetriebnahme von Medizinprodukten - Organisation, Durchführung und Dokumentation der Einweisung in Medizinprodukte - Umsetzung der Prüf- und Wartungsfristen - Offenlegung von schädigendem und falschem Umgang mit Medizinprodukten im täglichen Pflegealltag und einer diesbezüglichen Korrektur - Anwender- und Betreiberpflichten |
Zielgruppe: | - stationäre Pflegeeinrichtungen - ambulante Pflegedienste |
Abschluss: | Zertifikat der Privaten Berufsbildungs-Akademie UNIVERSUM |
Referent: | Sven Linke (Pflege- und Gesundheitswissenschaftler, M.A.) |
Termin: | Freitag, 07. März 2025 von 08:30 bis 14:00 Uhr |
Kosten: | 210,00 € (USt.frei) |
Ort: | Universum "Im Angerhof", Angerstraße 42 E, 04177 Leipzig |
Anmeldung: | Internet-ANMELDEFORMULAR oder schriftliche Anmeldung bitte an die UNIVERSUM Private Berufsbildungs-Akademie GmbH Angerstraße 42 E 04177 Leipzig Tel: 0341 - 422 97 54 Fax: 0341 - 422 97 57 |
Teilnehmer: | Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei weniger als 10 angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Ihnen einen Ausweichtermin und -ort vorzuschlagen bzw. das Seminar bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. |
Fälligkeit: | Die Seminargebühren sind bei Seminarbeginn fällig. |